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Präambel |
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(A) |
Die j-labs GmbH ("Anbieter") betreibt im Internet unter der Adresse
"bonitaets.info" eine Onlinedatenbank zur Beauskunftung negativer
Bonitätsmerkmale ("Internet-Plattform") . |
| (B) |
Der
Vertragspartner ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, das die
Abrufmöglichkeit der Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter
kreditorischer Risiken nutzen möchte. |
| (C) |
Der Benutzer ist
die diejenige Person im Unternehmen des Vertragspartners, die sich
für das Unternehmen beim Anbieter registriert. |
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Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag: |
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1 |
Verfügbarkeit der Internet-Plattform |
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Der Anbieter
schuldet – bezogen auf den Kalendermonat – eine mittlere
Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit
von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der
Internet-Plattform wird aufgrund der Netztopologie des Internet nur
bis zu den Gateways der Upstream-Provider des Anbieters
gewährleistet. |
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2 |
Abrufberechtigung des Vertragspartners |
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2.1 |
Der Anbieter
ermöglicht dem Vertragspartner Zugriff auf Schuldnerdaten der arvato
infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-
Baden. |
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2.2 |
Eine Auskunft
wird nur dann übermittelt, wenn der Vertragspartner ein berechtigtes
Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2 BDSG) hat und durch
entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein
berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung
von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen
erforderlich ist oder der Vertragspartner ein konkretes
kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb einer
Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner zu beurteilen hat. Anfragen
ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig und werden
nicht beantwortet. |
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2.3 |
Der
Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck
verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt
wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für
Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe
der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht
gestattet. |
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3 |
Vornahme von Stichproben;
Missbrauch durch den Vertragspartner |
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3.1 |
Der Anbieter ist
verpflichtet, Stichproben vorzunehmen, um das Vorliegen eines
berechtigten Interesses einer Abfrage von Schuldnerdaten zu
überprüfen. Die Vornahme erfolgt im jeweils von den
Datenschutzbehörden vorgeschriebenen Umfang. Der Anbieter kann
darüber hinaus ohne Angaben von Gründen jederzeit Stichproben
vornehmen. |
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3.2 |
Im Falle einer
stichprobenartigen Überprüfung stellt der Vertragspartner dem
Anbieter alle erforderlichen Belege zum Nachweis seiner Angaben zur
Verfügung und versichert deren Richtigkeit schriftlich. Die
zum Nachweis einer Berechtigung geeigneten Unterlagen werden vom
Vertragspartner für 5 Jahre aufbewahrt.Zum Umfang
einer Stichprobe zur Glaubhaftmachung einer Anfrage gehört
insbesondere das Beifügen eines schriftlichen Nachweises der
behaupteten Geschäftsverbindung (z. B. Gesprächsnotiz,
Schriftverkehr, Angebot usw.). |
| 3.3 |
Die Bearbeitung einer Stichprobe durch den Vertragspartner erfolgt
binnen 14 Tagen nach Zugang. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist
ist der Eingang aller nach Ziffer 3.2 geforderten Dokumente beim
Anbieter. |
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3.4 |
Ruft der Vertragspartner missbräuchlichen Daten ab oder verwendet er
Auskünfte missbräuchlich, begründet dies Schadensersatzansprüche des
Anbieter gegenüber dem Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall,
dass der Anbieter selbst von Dritten in Anspruch genommen wird. Ein
Missbrauch nach dieser Ziffer berechtigt den Anbieter zur
außerordentlichen Kündigung. |
| 3.5 |
Für Stichproben, die nicht wie in Ziffern 3.2 f. geregelt vom
Vertragspartner bearbeitet werden, und in Fällen des Missbrauchs nach Ziffer 3.4 wird eine Vertragsstrafe in Höhe
von 200 Euro (Zweihundert Euro) pro Einzelfall vereinbart. |
| 4 |
Euro-Guthaben; Verfall von Guthaben; Lastschrifteinzugsermächtigung;
Beitrag und Gebühren; Rechnungslegung |
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4.1 |
Der Vertragspartner kann sein Benutzerkonto mit den angebotenen
Euro-Beträgen aufladen und mit dem so zur Verfügung stehenden
Guthaben die angebotenen Leistungen der Internet-Plattform in
Anspruch nehmen. Diese werden dem Vertragspartner abhängig vom
gewählten Tarif, Standard oder Premium, gemäß der online auf der
Internet-Plattform veröffentlichten Preisliste berechnet, d. h. von
dem Guthaben des
Vertragspartners
abgezogen. |
| 4.2 |
Das Guthaben des Vertragspartners ist nur zum
Verbrauch durch Inanspruchnahme von Leistungen der
Internet-Plattform vorgesehen. Das Guthaben des
Vertragspartners verfällt
automatisch (i) im Standard-Tarif 3 Monate, (ii) im Premium-Tarif 12
Monate nach der letzten Aufladung ohne dass es einer
Benachrichtigung des des Vertragspartners bedarf. Im Falle der
ordentlichen Kündigung verfällt ein eventuell bestehendes Guthaben
zu Lasten des Vertragspartners. Im Falle
der außerordentlichen Kündigung wird dem Vertragspartner der
tatsächliche Kaufpreis desjenigen Teiles seines Guthabens
ausbezahlt, der zugekauft und nicht verbraucht wurde. |
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4.3 |
Wird Premium-Tarif vereinbart, schuldet der Vertragspartner einen
Jahresbeitrag in auf dem Nutzungsantrag angegebener Höhe. Das
Beitragsjahr beginnt mit dem Tag der Annahme des Nutzungsvertrages
durch den Anbieter und endet am Vortag des entsprechenden Datums des
Folgejahres um 24 Uhr. Mit Ablauf des Beitragsjahres wird ein neuer
Jahresbeitrag fällig, sofern der Vertrag nicht zuvor gekündigt
wurde. Kündigt der Vertragspartner während des Beitragjahres
ordentlich, verfällt der Beitrag zu seinen Lasten. Der Jahresbeitrag
wird dem Vertragspartner bei Fälligkeit unabhängig von einem
eventuell bestehenden Guthaben direkt per Bankeinzug oder Rechnung
belastet. Das Recht des Anbieters nach Ziffer 4.6 offene Forderungen
mit dem Guthaben des Vertragspartners ganz oder teilweise zu
verrechnen bleibt hiervon unberührt |
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4.4 |
Der Vertragspartner erteilt dem Anbieter Einzugsermächtigung nach
Maßgabe der auf der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der
Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen zu einem späteren
Zeitpunkt gesammelt einziehen. Dem Anbieter entstehende Gebühren für
vom Vertragspartner verschuldete Rücklastenschriften trägt der
Vertragspartner. Im Falle der Lastschriftrückgabe ist der Anbieter
berechtigt, den Vertragspartner vom Lastschrifteinzugsverfahren
auszunehmen und sein Benutzerkonto bis zum vollständigen Ausgleich
sämtlicher Forderungen zu sperren. Die Fälligkeit vereinbarter
Beiträge wird von der Sperre des Benutzerkontos nicht berührt. Der
Anbieter ist berechtigt, dem Vertragspartner neben etwaigen
Rücklastschriftgebühren, die Mehrkosten für jede nicht im
Lastschrifteinzugsverfahren beglichene Forderungen pauschal mit 5,00
€ zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung widerruft
oder wegen einer Rücklastschrift seitens des Anbieters vom
Lastschrifteinzugverfahren ausgenommen wird. Gerät der
Vertragspartner in Zahlungsrückstand, ist der Anbieter berechtigt,
eine Mahngebühr von 5,00 € zzgl. MwSt. pro Mahnung zu erheben. |
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4.5 |
Die Rechnungslegung erfolgt regelmäßig per E-Mail im sogenannten
"Portable Document Format (PDF)", dem Vertragspartner ist bekannt,
dass er hierfür die entsprechende Software benötigt. Der
Vertragspartner erhält auf Wunsch nach Ablauf eines Kalenderjahres
eine schriftliche Aufstellung über die im abgelaufenen Jahr per
E-Mail an ihn versandten Rechnungen. |
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4.6 |
Der Anbieter hat das Recht offene Forderungen mit dem Guthaben des
Vertragspartners ganz oder teilweise zu verrechnen, ohne dass es
einer gesonderten Mitteilung gegenüber des Vertragspartners bedarf. |
| 5 |
Zugangsschutz durch Benutzernamen und Kennwort |
| 5.1 |
Der Benutzer wählt
während des Registrierungsvorgangs einen eindeutigen Benutzernamen
und ein persönliches Kennwort (Benutzerkennung). |
| 5.2 |
Das persönliche
Kennwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten und aus Buchstaben und
Zahlen bestehen. Die wiederholte Verwendung eines persönliches
Kennwortes ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Kennworte, die in den
letzten 3 Jahren verwendet wurden, nicht wiederholt vergeben werden. |
| 5.3 |
Das persönliche
Kennwort verfällt nach einer Frist von
90 Tagen. In den Fällen, in
denen sich der Benutzer 90
Tage nach dem letzten Dialog nicht mit einem neuen Kennwort
anmeldet, wird dieser in eine Zwangsabfrage geführt, die ihn zwingt,
sein Kennwort zu ändern. Sobald das persönliche Kennwort mehr als
zweimal hintereinander unrichtig eingegeben wurde, wird es gesperrt.
Der Benutzer erhält dann auf Antrag und unter Nachweis seiner
Nutzungsberechtigung ein neues Kennwort, das beim ersten Anmelden
geändert werden muss. |
| 5.4 |
Der Anbieter
speichert die Kennwörter, die innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre
benutzt wurden. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung
der mehrfachen Verwendung eines Kennwortes. |
| 5.5 |
Hat der Benutzer
Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder
ein Dritter Zugang zu seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der
Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die
Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem
entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur
Verfügung gestellt worden ist. |
| 5.6 |
Soll ein anderer Benutzer im
Unternehmen des Vertragspartners Zugriff auf die Internet-Plattform
erhalten, erfolgt auf Antrag des Vertragspartners ein
Benutzerwechsel unter Beibehaltung eines eventuell bestehenden
Guthabens. |
| 6 |
Einwilligung in
die Verarbeitung und Nutzung von Daten; Aufzeichnung von Abrufen |
| 6.1 |
Der Vertragspartner
erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch den
Anbieter einverstanden. |
| 6.2 |
Der Anbieter
zeichnet alle Abrufe des Vertragspartners auf der Internet-Plattform
auf, wobei der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, der Grund des
jeweiligen Abrufs, die Nummer des jeweiligen Benutzers, IP-Adresse
und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Daten werden
nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe)
und zur Abrechnung zwischen Anbieter und dem Vertragspartner
verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn,
sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten
Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen
gerichtlichen Verfahrens benötigt. |
| 7 |
Beginn; Laufzeit; Kündigung; Form; Verfall von Guthaben und
Beiträgen |
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7.1 |
Die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des
Vertrages durch den Anbieter
und läuft auf unbestimmte Zeit. |
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7.2 |
Der
Vertragspartner
kann den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der
Anbieter kann regulär auf den zum Zeitpunkt der Kündigung
bestehenden Termin des nächsten Guthabensverfalls kündigen. Ist
Premiumtarif vereinbart und die Jahresgebühr bis zu einem späteren
Zeitpunkt vorausbezahlt, kann der Anbieter nur auf diesen späteren
Zeitpunkt regulär kündigen. |
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7.3 |
Die Kündigung seitens des Vertragspartners bedarf der Schriftform,
sofern Sie nicht online über das entsprechende Formular auf der
Internet-Plattform vorgenommen wird. Der Anbieter kann den
Nutzungsvertrag per E-Mail kündigen. |
| 7.4 |
Auf Weisung der
Aufsichtbehörde nach § 38 BDSG, bei Änderung der gesetzlichen
Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die
Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen
geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher
Erklärung gegenüber dem Vertragspartner mit einer Frist von zwei
Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der
Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen
durch den Anbieter, hat auch der Vertragspartner ein
Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. |
| 8 |
Haftung |
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8.1 |
Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen
Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last gelegt werden kann. |
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8.2 |
Die Haftung des Anbieter ist in jedem Falle auf den Ersatz des
unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für
Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der
Anbieter nicht selbst haftet, werden dem Vertragspartner auf
Verlangen die Ansprüche abgetreten, die der Anbieter gegenüber
Dritten zustehen. |
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8.3 |
Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene
Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln
in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und
Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von
den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. |
| 9 |
Gerichtstand; Schriftformerfordernis; Salvatorische Klausel |
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9.1 |
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland, wird Kiel als Gerichtsstand für die Geltendmachung
sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. Der
Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Vertragspartners zu klagen. |
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9.2 |
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel. |
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9.3 |
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht
berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem
Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt
oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem
hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am
nächsten kommt. |