|
|
|
|
| Weitere
Informationen zum Angebot |
|
|
|
|
|
|
|
Wie funktioniert bonitaets.info? |
| Als Benutzer
erhalten Sie ein Benutzerkonto, welches -ähnlich einer
Prepaid-Karte für Mobiltelefone- mit Guthaben aufgeladen werden
kann. Sie können 20 €, 50 € oder 100 € Guthaben aufladen, wann
und wieviel Sie Guthaben aufladen bestimmen Sie selbst. Je nach
gewähltem Tarif müssen Sie dieses Guthaben innerhalb eines
bestimmten Zeitfensters verbrauchen, da es ansonsten verfällt.
Der Zeitpunkt des Verfalls berechnet sich nach dem Termin der
letzten Aufladung. Sie können so bestehendes Guthaben mit einer
Aufladung auch verlängern. |
|
|
|
|
|
|
|
Wer kann an bonitaets.info teilnehmen?
|
| An
diesem Internetdienst kann jedes Unternehmen im Sinne des § 14
BGB teilnehmen. Hierzu zählen unter anderem: |
 |
Klein- und nebenberufliche Gewerbetreibende |
 |
Freiberufler/Selbständige |
 |
Handwerker |
 |
Landwirte |
 |
rechtsfähige Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) |
 |
juristische Personen (z. B. GmbH, AG) |
 |
Vermieter |
Jetzt kostenlos anmelden! |
|
|
|
|
|
|
|
Wer kann nicht an bonitaets.info teilnehmen?
|
| Nicht teilnehmen können: |
 |
Rechtsanwälte |
 |
Inkassounternehmen |
 |
Auskunfteien |
 |
Privatpersonen |
|
|
|
|
|
|
Wann dürfen Bonitätsauskünfte eingeholt werden?
|
| Bonitätsauskünfte
über bonitaets.info setzen ein berechtigtes Interesse im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes voraus. |
| Ein berechtigtes Interesse
liegt z. B. vor, wenn Sie Geschäfte abwickeln, die mit einem
kreditorischen Risiko verbunden sind, d. h. wenn Leistungen im
Vertrauen auf spätere Bezahlung erbracht werden. Regelmäßig
ist dies u. a. dann der Fall, wenn Waren gegen Rechnung
geliefert werden sollen oder Dienstleistungs- oder Werkverträge
abgeschlossen werden. |
Wie
sieht eine Auskunft aus? |
|
|
|
|
|
| Hinweis bez. beleghafter Buchungen,
Mahnungen und Rücklastschriften. |
| Unsere Preise sind ohne jeden
Spielraum kalkuliert. Wir bitten daher um
Verständnis, dass wir für nicht im
Lastschrifteinzugsverfahren beglichene Forderungen,
gedruckte und/oder per Post versandte Rechnungen,
Mahnungen sowie Rücklastschriften eine
Gebührenpauschale von jeweils 5,- Euro zzgl.
Mehrwertsteuer erheben. |
| Selbstverständlich entstehen diese
Gebühren nicht bei ordnungsgemäßer Benutzung. |
Nutzungsbedingungen lesen |
|
|
|
|
|
|
| |